Meine Nürnberger
Lächelnder Mann im Anzug spielt mit einem Basketball

Private Haftpflicht­­versicherung.

Damit Sie für ein Missgeschick nicht lebenslang zahlen müssen.

  • 75 Mio. EUR Versicherungssumme im Komfort-Tarif
  • 100 Mio. EUR Versicherungssumme im Premium-Tarif
  • Zu Hause, unterwegs und auf Reisen - umfassend und rund um die Uhr versichert
  • Siegel Franke und Bornberg PHV Komfort hervorragend
ab 3,26 EUR mtl.
Im Überblick

Warum ist eine Privat­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer privaten Haft­pflicht­versicherung ist für alle Privat­personen unverzichtbar! Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuld­haft zugefügt haben - und zwar in unbe­grenzter Höhe mit Ihrem eigenen Vermögen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Privat­haftpflicht

  • Unsere Experten prüfen schnellst­möglich, ob Schaden­ersatz­ansprüche vorliegen, und wehren unbe­rechtigte Ansprüche ab
  • Ihr Schutz lässt sich an Ihre indivi­duellen Bedürf­nisse anpassen
  • Unser Versicherungs­schutz gilt weltweit, rund um die Uhr - ob zu Hause, in der Freizeit oder auf Reisen. Gleichzeitig wehrt die private Haft­pflicht­versicherung auch unbe­rechtigte Schaden­ersatz­ansprüche von Dritten ab
  • Jetzt NEU: Unser Premium-Tarif bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket mit Leistungen der Extraklasse

TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice

Unsere Schaden­services werden seit 2010 (Auto) bzw. 2016 (Sach, Haftpflicht, Unfall) durchgehend mit dem TÜV-NORD-CERT-Zertifikat "Geprüfte Service-Qualität" ausgezeichnet.

Es bescheinigt den NÜRNBERGER Schaden­services eine heraus­ragende Freund­lichkeit und Kompetenz.
Bestens bewertet: Klicken Sie hier - und erfahren Sie, welche Note unsere Kunden der NÜRNBERGER für ihre Gesamt­zufriedenheit geben.

Hervorragend ausgezeichnet

Franke und Bornberg bewertet die NÜRNBERGER Privat­­haft­pflicht­versicherung Premium mit hervorragend (FFF+).

Das ist die NÜRNBERGER Privat­haft­pflicht­­versicherung Komfort

Der Rundumschutz für den Alltag

Kleine Missgeschicke haben oft große Folgen: Ob ein kaputtes Handy, die aus­gelaufene Wasch­­maschine oder sogar eine verletzte Person - wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem Vermögen. Wie Sie die private Haft­­pflicht­versicherung der NÜRNBERGER schützt, zeigt unser Video anschaulich.

Tarife im Detail

Gut zu wissen

Die NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung: sichert Ihre Existenz und Ihr Vermögen ab und bietet Leistungen für jede Lebenslage. Ihren Schutz können Sie mit Zusatzpaketen nach Ihrem Bedarf ergänzen.

Weitere private Haftpflichtversicherungen:

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Glatteis oder lose Dachziegel - auf Ihrem Grundstück kann viel passieren.

Tier­halterhaftpflicht

Auch Ihr Tier kann fremdes Eigentum beschädigen. Sichern Sie sich für diesen Fall ab.

Wassersport­haftpflicht

Beim Bootfahren kann schnell etwas beschädigt werden, mit uns bleiben Sie finanziell über Wasser

Diensthaftpflicht

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst tragen Sie viel Verantwortung.

Weitere Informationen zum Herunterladen

Preis und Rechenbeispiele

Welche Tarifvariante der Privat­haft­pflicht passt am besten zu mir - Kompakt, Komfort oder Premium?

Lächelnder Mann im Anzug mit einem Basketball unter dem Arm

Single mit Kompakt-Tarif

Marius hat weder Partnerin noch Familie: Er hat deshalb den Kompakt-Tarif für Singles als günstige Grundsicherung gewählt. Die Deckungssumme beträgt 50 Mio. EUR.

NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Kompakt
für nur 42,97 EUR im Jahr

Paar liegt auf dem Sofa. Er telefoniert und Sie schaut in ein Tablet.

2 Lebenspartner mit Premium-Tarif

Als Paar sind Mark und Annika gemeinsam haftpflicht­versichert. Um umfassend geschützt zu sein, fiel ihre Wahl auf die Premium-Variante mit Leistungen der Extraklasse.

NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Premium
für nur 102,96 EUR im Jahr

Eltern sitzen mit Kind auf dem Boden

Familie mit Kompakt-Tarif

Die Gesslars sind eine junge Familie mit 2 kleinen Kindern. Julian arbeitet als Arzt, Stefanie ist momentan in Elternzeit. Aktuell reicht ihnen der günstigere Kompakt-Tarif als Grundsicherung.

NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Kompakt
für nur 79,94 EUR im Jahr

Mutter hält ihren Sohn im Arm und beide lachen

Alleinerziehend mit Komfort-Tarif

Simones Sohn Jakob ist 7 Jahre alt und bei ihr mitversichert. Da sie für viele Eventualitäten vorsorgen möchte, hat sie sich für den leistungsstarken Komfort-Tarif entschieden.

NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort
für nur 104,74 EUR im Jahr

In Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung inbegriffen

Häufige Fragen

Wichtige Fragen zur Haft­pflicht­­versicherung

Was ist eine private Haftpflicht­versicherung?

Die private Haftpflicht­versicherung sichert Sie als Privat­person und auf Wunsch Ihren Partner oder Ihre Familie gegen finanzielle Forderungen Dritter ab. Denn laut § 823 BGB gilt: "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wider­rechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus ent­standenen Schadens verpflichtet." Im Gegen­satz zur Kfz-Haftplicht ist die Privathaft­pflicht keine gesetzliche Pflicht­­versicherung. Verbraucher­schützer sind sich jedoch einig, dass jeder eine private Haft­pflicht­versicherung abschließen sollte.

Warum brauche ich eine private Haft­pflicht­­versicherung?

Fügen Sie als Privatperson anderen einen Schaden zu, haften Sie in unbe­grenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Schon kleine Unacht­samkeiten können dazu führen, dass Ihre Existenz auf dem Spiel steht. Egal ob bei alltäg­lichen Gefahren, als Wohnungs­inhaber oder Bewohner eines eigenen Ein- oder Zwei­familien­hauses, beim Sport oder im Urlaub. Mit einer Privathaft­pflicht­­versicherung haben Sie weltweit rund um die Uhr Versicherungs­schutz.

Welche Leistungen bietet die Privat­haft­pflicht­versicherung der NÜRNBERGER?

Die Privathaftpflicht prüft die Haft­pflicht­frage, bezahlt begründete Ansprüche und wehrt unbe­rechtigte Ansprüche ab.

Die Haftpflicht­versicherung leistet jedoch nur, wenn die verur­sachten Schäden nicht auf Vorsatz beruhen.

Ich habe einen Schaden verursacht. Was soll ich tun?

Haben Sie eine andere Person geschädigt, dann melden Sie uns den Schaden bitte schnellst­möglich telefonisch unter 0911 531-666 630 oder direkt per Online-Schaden­­meldung. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen Hilfe im Schaden­fall an 7 Tagen die Woche - 24 Stunden lang.

Jemand beschuldigt mich, sein Eigentum beschädigt zu haben. Wie soll ich mich verhalten?

Wenden Sie sich bitte um­gehend an uns, bevor Sie dem Geschädigten Ersatz versprechen oder den Schaden begleichen. Ihre private Haftpflicht­versicherung prüft erst, ob tatsächlich ein Haftungs­anspruch besteht und in welcher Höhe Schaden­ersatz gezahlt werden muss. Ist der Anspruch gerecht­fertigt, kommen wir selbst­verständlich dafür auf.

Was bedeutet Forderungs­­ausfall­­deckung?

Die Forderungsausfall­deckung greift dann, wenn Sie einen Schaden durch jemanden erleiden, der keine private Haft­pflicht­versicherung besitzt und nicht in der Lage ist, den Ihnen zugefügten Schaden zu begleichen.

Wir übernehmen außerdem die gesetz­lichen Gebühren eines für Sie tätigen Rechts­anwalts und die sonstigen erfor­derlichen Kosten einer Rechts­verfolgung. Voraus­setzung ist, dass kein Ver­sicherungs­schutz aus einem anderen Ver­sicherungs­vertrag (z. B. Rechts­schutz­versicherung) besteht.

Beispiel: Ein Fußgänger übersieht ein Motor­rad. Der Motorrad­fahrer stürzt beim Aus­weich­manöver schwer und ist danach querschnitts­gelähmt. Der Fuß­gänger ist nicht haft­­pflicht­ver­sichert und auch sonst nicht in der Lage, den Schaden finan­ziell zu begleichen. Enthält die Privat­haft­­pflicht­versicherung des Motorrad­­fahrers die Forderungs­ausfall­­deckung, springt diese ein und der Verletzte erhält von seiner eigenen Haft­pflicht­versicherung finan­zielle Leistungen.

Sind meine Kinder und mein Lebens­partner mit­versichert?

Im Familien- bzw. Allein­erziehenden-Tarif der NÜRNBERGER Privat­haft­pflicht sind Ihre Kinder grund­sätzlich mit­versichert, wenn sie ledig sind und bei Ihnen im Haushalt leben - egal, wie alt sie sind. Sie sind außer­dem mitversichert,

  • solange sie sich in einer Schul- oder Berufs­aus­bildung befinden,
  • während einer Warte­zeit von bis zu 1 Jahr zwischen den Aus­bildungen,
  • wenn sie nach den Ausbildungs­­maß­nahmen bis zu 1 Jahr arbeits­los sind sowie
  • während des freiwilligen Wehr- oder Zivildiensts.

Und zwar auch dann, wenn keine häus­liche Gemein­schaft mit Ihnen besteht.

Sie waren alleinstehend und möchten nun Ihren Ehe- oder Lebens­partner in Ihre private Haft­pflicht­ver­sicherung mit aufnehmen? Kein Problem. Einzige Voraus­setzung hierfür ist, dass ein ge­meinsamer Haus­halt besteht. Sind Sie beide dann in einem Partner­tarif versichert, sind gegen­seitige Ansprüche jedoch ausge­schlossen. Leben Sie beide in eigenen Wohnungen, braucht auch jeder von Ihnen eine eigene private Haft­pflicht­versicherung.

Ist mein Mitbewohner in meiner privaten Haft­pflicht­versicherung mitversichert?

Sie können Ihren Mitbewohner in Ihren Ver­sicherungs­vertrag mit aufnehmen, indem Sie Ihren Single­tarif auf Partner­tarif umstellen. Studieren Sie und wohnen in einer WG, sind Sie bis zum Ende der Studien- bzw. Aus­bildungs­zeit über Ihre Eltern mitversichert.

Zahlt die private Haftpflicht­­versicherung, wenn der Geschädigte ein Familien­mitglied oder Mit­bewohner ist?

Ist der Geschädigte ein Familien­mitglied und in Ihrer privaten Haft­pflicht­versicherung mit­versichert, können wir den Schaden nicht über­nehmen, da gegen­seitige Ansprüche hier ausge­schlossen sind. Genauso verhält es sich mit Ihrem Mit­bewohner, sollte dieser über Ihren Vertrag mit­versichert sein.

Zahlt die private Haft­pflicht­­versicherung, wenn ich etwas in meiner Miet- oder Eigentums­wohnung beschädige?

Mietsachschäden sind bis zur Höhe der Ver­sicherungs­summe mitversichert. Ausge­nommen davon sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Be­anspruchung.

Die private Haftpflicht­versicherung leistet aber nur, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen. Die Einrichtung Ihrer selbst bewohnten Eigentums­wohnung müssen Sie über eine Hausrat­versicherung absichern.

Das könnte Sie auch interessieren

Hausratversicherung

  • Leistet auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Weltweiter Schutz für Ihren Hausrat auf Reisen
  • Schutz für E-Scooter, Pedelecs, Fahrradteile, Rollstühle, Kinderwagen und Ihre Hobbyausrüstung

Diensthaftpflichtversicherung

  • Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos
  • Passiver Rechtsschutz: Klärung der Schuldfrage
  • Absicherung bei Schlüsselverlust bis 100.000 EUR

Rechtsschutzversicherung

  • JURCALL: kostenlose Erstberatung durch erfahrene, unabhängige Rechtsanwälte
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Weltweit gültig im Privat- und Verkehrsbereich

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

Zum Geschäftskundenbereich Zum Privatkundenbereich

Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Grundsätzlich gilt: Als Eigentümer sind Sie für Ihre Immobilien verantwortlich. Laut der strengen Verkehrssicherungspflicht müssen Sie dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Leider kann trotz aller Umsicht immer noch etwas passieren: Im Winter ist der Bürgersteig vor dem Gebäude nicht gestreut, ein Passant stürzt und verletzt sich. Dachziegel, die sich aus der Verankerung gelöst haben, fallen auf geparkte Pkw. Die Beleuchtung auf dem Gelände ist mangelhaft, ein Besucher stolpert über gelagertes Material und verletzt sich dabei schwer.

Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, beschädigte Gegenstände müssen teuer repariert oder ersetzt werden. Während Eigentümer eines selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses über ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind, benötigen Vermieter von Immobilien eine eigenständige Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung.

Tierhalter­haftpflicht

Egal ob Hund oder Pferd, beide können große Schäden anrichten:

Beim Gassi gehen rennt Ihr Hund plötzlich auf den Radweg, sodass ein Radfahrer beim Ausweichmanöver stürzt. Ihr Hund zerstört die Lieblingspuppe des Nachbarkinds. Ihr Pferd bricht während eines Reitturniers aus und verletzt mehrere Zuschauer. Bei einem Ausritt verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Pferd und es galoppiert über das frisch gesäte Feld.

Grundsätzlich gilt: Private Tierhalter haften generell für ihre Tiere, auch wenn sie selbst keinerlei Schuld trifft. Während Kleintiere wie Katzen, Vögel und Hamster bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, sollten sich Hunde- und Pferdehalter durch diesen zusätzlichen Schutz absichern. In einigen Bundesländern besteht für Hunde sogar eine Versicherungspflicht.

Wassersporthaftpflicht

Während Sie Ihr Motorboot zu Wasser lassen, beschädigen Sie versehentlich den Handlauf am Steg. Bei einem Wendemanöver stoßen Sie mit einem Windsurfer zusammen. Sie übersehen die Bojenbegrenzung des abgetrennten Badebereichs auf dem Baggersee und verletzen einen Badegast mit Ihrem Segelboot.

Grundsätzlich gilt: Als Halter und Besitzer eines Bootes müssen Sie für schuldhaft verursachte Personen- oder Sachschäden einstehen. Das kann schnell sehr teuer werden. Die NÜRNBERGER Wassersport­­haftpflichtversicherung leistet Unterstützung für:

  • den Bootsinhaber
  • den Kapitän
  • die Schiffsmannschaft

Diensthaftpflicht

Obwohl der verantwortliche Aufsichtslehrer sofort zur Stelle ist, verletzen sich 2 Schüler bei einer Rauferei im Pausenhof. Die Unachtsamkeit eines Polizisten beim Regeln des Verkehrs verursacht einen schweren Auffahrunfall. Die Pflegedienstleiterin verordnet einem Patienten einen falschen Speiseplan, was zu Komplikationen im Genesungsprozess führt.

Grundsätzlich gilt: Als Beamter oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften Sie laut Gesetz für Schäden in Ausübung Ihres Dienstes. Schadenersatzansprüche können direkt von Geschädigten gestellt werden oder Ihr Dienstherr nimmt Sie in Regress. Sichern Sie daher Ihr dienstliches Haftungsrisiko finanziell ab.